Dezernat 4: Organisation und Personal

Nach Beendigung der Dienstreise müssen Sie zeitnah abrechnen

Wenn Sie Ihre Dienstreise abgeschlossen haben, muss diese zur Erstattung bis maximal 6 Monate nach Beendigung der Dienstreise (=letzter Tag des Dienstgeschäfts) abgerechnet werden.

Einzelheiten zur Abrechnung finden Sie hier,

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen, verlinkt auf der rechten Seite, zur Verfügung.

 

 

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