Dezernat 4: Organisation und Personal

Nach Beendigung der Dienstreise müssen Sie zeitnah abrechnen

Wenn Sie Ihre Dienstreise beendet haben, muss diese zur Erstattung bis maximal 6 Monate (letzter Reisetag) abgerechnet werden.

Einzelheiten zur Abrechnung finden Sie hier,

Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen, verlinkt auf der rechten Seite, zur Verfügung.

 

 

e-Dienstreise

Erklärungen zu e-Dienstreise

 

Derzeit Testbetrieb für die Fakultäten 3 und 4 und die Dezernate 2 und 4:

e-Dienstreise Portal

 

 

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