Nach Beendigung der Dienstreise müssen Sie zeitnah abrechnen
Wenn Sie Ihre Dienstreise beendet haben, muss diese zur Erstattung bis maximal 6 Monate (letzter Reisetag) abgerechnet werden.
Einzelheiten zur Abrechnung finden Sie hier,
Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen, verlinkt auf der rechten Seite, zur Verfügung.
e-Dienstreise
Derzeit Testbetrieb für die Fakultäten 3 und 4 und die Dezernate 2 und 4: