Dezernat 4: Organisation und Personal

Allgemeine Urlaubsinformationen für Tarifbeschäftigte

  • Ausgehend von fünf Arbeitstagen in der Kalenderwoche haben Tarifbeschäftigte im vollen Kalenderjahr einen Anspruch auf insgesamt 30 Tage bezahlten Jahresurlaub.
    Die Berechnung erfolgt ggf. anteilig, wenn die Beschäftigung nicht das ganze Kalenderjahr bestand oder Teilzeitbeschäftigung vorliegt.
  • Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des*der Beschäftigten liegende Gründe dies rechtfertigen.
    Im Fall der Übertragung gewährt die Bergische Universität auch Tarifbeschäftigten einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten. Nicht im Übertragungszeitraum genommener Urlaub verfällt, soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorgaben etwas anderes bestimmt wird.
     
  • Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte beantragen Ihren Erholungsurlaub in den Fakultäten
    und Personen die in der Lehre tätig sind müssen Ihren Erholungsurlaub in der vorlesungsfreien Zeit nehmen.
  • Tarifbeschäftigte in Technik und Verwaltung beantragen Ihren Urlaub selbst in dem Zeiterfassungsprogramm Matrix,
    Einzelheiten dazu finden Sie rechts in der Box

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Urlaubsleitfaden für Tarifbeschäftigte.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen des Sachgebiets 4.1.1 zur Verfügung.

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