Dezernat 4: Organisation und Personal

Berufungsverfahren

Die Einstellung von Hochschullehrer*innen erfolgt im Rahmen von Berufungsverfahren. Unter dem Begriff Berufungsverfahren werden alle Schritte zusammengefasst, die notwendig sind, um die Einstellung eines*einer Hochschullehrers*Hochschullehrerin zu verwirklichen. Das Berufungsverfahren beginnt grundsätzlich mit der Zuweisung und Ausschreibung der zu besetzenden Stelle. Das Auswahlverfahren wird dann in der jeweiligen Fakultät bzw. dem Instititut für Bildungsforschung in der School of Education (IfB) durchgeführt. Nachdem die Fakultät bzw. das IfB eine Vorschlagsliste erstellt hat, entscheidet der*die Rektor*in über die Berufungsliste. Nachdem über die Berufungsliste entschieden wurde, beginnt die Phase der individuellen Ruferteilung und ggf. der Berufungsverhandlung und Einstellung.

Ausführlichere Informationen werden Ihnen auch auf dem Berufungsportal der Bergischen Universität zur Verfügung gestellt.