Dezernat 4: Organisation und Personal

Mutterschutz

Wenn Sie schwanger sind, gilt für Sie nach dem Mutterschutzgesetz ein besonderer Schutz, sobald Sie dem Personaldezernat Ihre Schwangerschaft mitgeteilt haben.

Für die Mitteilung ist eine E-Mail an den*die für Sie zuständige*n Personalsachbearbeiter*in ausreichend. Zudem reichen Sie bitte unbedingt eine Kopie bzw. einen Scan/ein Foto Ihres Mutterpasses bei uns ein, aus dem

  • Ihr Name,
  • die Feststellung der Schwangerschaft sowie
  • der voraussichtliche Geburtstermin Ihres Kindes

hervorgehen.

Ergebnisse von Untersuchungen brauchen Sie uns nicht mitzuteilen; diese Daten können Sie auf der Kopie schwärzen.

Sofern Ihr Arzt/Ihre Ärztin kein individuelles Beschäftigungsverbot feststellt, gilt in der Regel eine Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor der Geburt und von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt.

Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf der

Internetseite des Bundesfamilienministeriums

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