Dezernat 4: Organisation und Personal

Zeugnisse

Sie haben die Möglichkeit, beim Personaldezernat formlos (z.B. per E-Mail) ein Arbeitszeugnis über Ihre Beschäftigung bei der Bergischen Universität zu beantragen:

  • ein Zwischenzeugnis (während der Beschäftigung aus triftigen Gründen, z. B. Bewerbungszwecke, Vorgesetztenwechsel)
  • oder ein Abschlusszeugnis (bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses).

Nach dem Eingang Ihres Antrags auf Ausstellung eines Zeugnisses im Personaldezernat bitten wir Ihre*n Fachvorgesetzten um die Beschreibung Ihrer wesentlichen Arbeitsaufgaben und – sofern gewünscht – um die Bewertung Ihrer Leistungen. Nach der Bearbeitung und Unterzeichnung wird das Zeugnis durch das Personaldezernat postalisch an Sie verschickt.

Bei inhaltlichen Fragen zum Zeugnis wenden Sie sich bitte an Ihre*n Fachvorgesetzte*n.

Ausschlussfrist: Der Anspruch auf Erteilung von Arbeitszeugnissen unterliegt der sechsmonatigen Ausschlussfrist nach § 37 TV-L. Zur Fristwahrung sollte der Zeugnisanspruch mindestens per E-Mail geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt zu laufen, sobald der Zeitraum, für den das Zeugnis begehrt wird, geendet hat. Nach Ablauf der sechs Monate erlischt der Zeugnisanspruch, wenn er nicht form- und fristgerecht geltend gemacht wurde.