Dezernat 4: Organisation und Personal

Wiedereingliederung

Ob eine Wiedereingliederungsmaßnahme in Frage kommt, entscheidet Ihr*e zuständige*r Facharzt*Fachärztin. Den Wiedereingliederungsplan erhalten Sie ebenfalls von diesem*dieser (in dreifacher Ausfertigung), welchen Sie bitte unterzeichnet und vollständig (alle 3 Expemplare) weiterreichen an das Sachgebiet 4.1.1 - Abwesenheitsangelegenheiten.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen frühzeitig (mindestens 1 Woche im Voraus) eingereicht werden sollten.

Über das Sachgebiet 4.1.1 wird das Einverständnis Ihres*Ihrer Fachvorgesetzten eingeholt.
Nachdem auch die Personaldezernentin zugestimmt hat, erhalten Sie 2 von den 3 Exemplaren (das für die Krankenkasse und das für die eigenen Unterlagen) zurück.

Nach Erhalt der Unterlagen, reichen Sie bitte ein Exemplar an die Krankenkasse weiter, danach können Sie die Wiedereingliederungsmaßnahme beginnen.

Bitte teilen Sie dem Sachgebiet 4.1.1 rechtzeitig mit, ob die Wiedereingliederung plangemäß endet oder verlängert wird, damit eine rechtzeitige Meldung an das LBV erfolgen kann.

Während der Wiedereingliederung von Tarifbeschäftigten wird weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt, so dass Urlaubswünsche während der Wiedereingliederung von der Krankenkasse genehmigt und auch über das Krankengeld finanziert werden. Urlaub während der Wiedereingliederung über die Bergischen Universität kann nicht genommen werden, da sich Urlaub und Arbeitsunfähigkeit, welche während der Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin besteht, ausschließen.
Während der Wiedereingliederung von Beamt*innen werden die Dienstbezüge gezahlt, so dass ein Urlaubswunsch mit der Bergischen Universität abgeklärt werden muss.

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