Dezernat 4: Organisation und Personal

Fahrt- und Flugkostenplanung

Bei der Wahl des Beförderungsmittels sind neben dem Sparsamkeitsgrundsatz auch Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Bitte denken Sie daran alle Belege aufzubewahren für die spätere Abrechnung.

Zug / Deutsche Bahn

  • Grundsätzlich ist der Zug als klimafreundlichstes Verkehrsmittel vorrangig zu nutzen,
    selbst wenn die Kosten etwas höher sind. Für Rückfragen steht Ihnen die Reisekostenstelle zur Verfügung.
  • Grundsätzlich ist die niedrigste buchbare Klasse erstattungsfähig.
    Ab 2 Stunden reine Fahrzeit (ohne Umstiege) darf die erste Klasse genutzt werden.
  • Sitzplatzreservierungen bei Fahrten unter 1 Stunde sind zu vermeiden.
  • Fahrpreisermäßigungen (z.B. Bahncard etc.) müssen genutzt werden

ÖPNV/ Deutschlandticket

  • Personen die ein Deutschlandticket besitzen müssen es einsetzen. Zu Amortisationsgrundlagen lesen Sie bitte die Einzelheiten auf der Abrechnungsseite (grüner Button ganz unten auf dieser Seite).

Privater Pkw, Fahrrad und zweirädriges Kraftfahrzeug

  • Für alle oben genannten Verkehrsmittel gibt es eine entsprechende Wegstreckenentschädigung. Einzelheiten auf der Abrechnungsseite (grüner Button ganz unten auf dieser Seite)
  • Informationen zur Mitnahmeentschädigung finden Sie auf der Abrechnungsseite (grüner Button ganz unten auf dieser Seite)
  • Grundsätzlich ist wie oben angegeben der Zug/ die Deutsche Bahn zu nutzen; die Pkw Nutzung ist jedoch nicht mehr gesondert zu begründen.
  • Parkgebühren von mehr als 10,- € pro Tag müssen gesondert begründet werden.

Mietwagen/ Dienstfahrzeug

  • Es gibt einen Rahmenvertrag zur Buchung von Mietwagen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Dezernats 1.
  • Informationen zu Dienst-Kfz oder Dienstfahrrad finden Sie auf den Seiten des Dezernats 5.

Flugzeug

  • Grundsätzlich ist Economy Class zu buchen. Ab 5 Stunden Flugzeit darf in Rücksprache mit dem*der Vorgesetzten (Genehmiger*in der Dienstreise) die nächsthöhere Klasse gebucht werden.
  • Sitzplatzreservierungen im Flugzeug sind in der Regel nicht erstattungsfähig.
  • Vermittlungsgebühren von Drittanbieter sind in der Regel nicht erstattungsfähig,
    buchen Sie daher am Besten unmittelbar bei der Fluggesellschaft.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.

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