Dezernat 4: Organisation und Personal

Planung der Übernachtung

Wenn Sie eine mehrtätige Dienstreise haben, müssen Sie gegebenenfalls Ihre Übernachtung(en) planen.

  • Eine Übernachtung kann notwendig sein, wenn Sie die zumutbaren Reisezeiten nicht einhalten können, um pünktlich am Geschäftsort anzukommen.
    Das ist der Fall, wenn Sie die Wohnung vor 6 Uhr verlassen müssten, um pünktlich anzukommen.
    Oder wenn Sie es nicht schaffen würden bis 22 Uhr in der Wohnung anzukommen.
    Die zumutbare Reisezeit startet somit um 6 Uhr und endet um 22 Uhr (LRKG NRW)/ 24 Uhr (BRKG).

Bei der Übernachtungsmöglichkeit müssen beim Preis gewisse Höchstgrenzen eingehalten werden.

  • Im Inland sind dies pro Nacht 80,- € (LRKG NRW)/ 70,- € (BRKG)
    Bei Auslandsreisen informieren Sie sich bitte auf der Abrechnungsseite (grüner Button ganz unten auf dieser Seite)
  • Soweit höhere Kosten unvermeidbar sind, sind diese eingehend zu begründen.
    Bitte stimmen Sie sich bei Unsicherheiten im Vorfeld mit der Reisekostenstelle ab.
    Zur Orientierung:
    - 15-20 Minuten Wegezeit vom Übernachtungsort bis zum Geschäftsort sind in der Regel zumutbar
    - besteht keine Wahlmöglichkeit der Unterkunft (Vorgabe vom Veranstalter)
    - Messezeit am Geschäftsort
    - keine günstigere Übernachtungsmöglichkeit buchbar
    Alle Ausnahmen von den Höchstgrenzen sind durch Belege nachzuweisen- Einzelheiten wie der Nachweis zu erfolgen hat finden ganz unten auf der Seite bei weiteren ausführlichen Informationen.

Bitte beachten Sie, dass die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt wird. Einzelheiten wie die Rechnung aussehen muss finden ganz unten auf der Seite bei weiteren ausführlichen Informationen.

Menschen mit Behinderung die eine Begleitperson benötigen, finden ganz unten auf der Seite bei weiteren ausführlichen Informationen unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung erfolgen kann.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.

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