Dezernat 4: Organisation und Personal

Reisebeihilfe für Heimfahrten

Erstattet wird die Fahrkarte der niedrigsten buchbaren Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel oder bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges 0,20 € je Kilometer.

Die Fahrt kann von dem*der Antragsteller*in, dem*der Ehepartner*in, dem*der eingetragenen Lebenspartner*in, oder einem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kind in Anspruch  genommen werden.

Bitte beachten Sie:

Berechtigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, Gl, Bl, Tbl oder H werden die Kosten der nächsthöheren Klasse erstattet.