Allgemeine Urlaubsinformationen für Beamt*innen
- Ausgehend von einer Fünftagewoche haben Beamt*innen im vollen Kalenderjahr Anspruch auf insgesamt 30 Tage bezahlten Jahresurlaub.
Die Berechnung erfolgt ggf. anteilig, wenn die Beschäftigung nicht das ganze Kalenderjahr bestand oder Teilzeitbeschäftigung vorliegt. - Der Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs ist binnen 15 Monaten statthaft. Nicht im Übertragungszeitraum genommener Urlaub verfällt, soweit nicht durch zwingende gesetzliche Vorgaben etwas anderes bestimmt wird.
- Wissenschaftliche Beamt*innen beantragen Ihren Erholungsurlaub in den Fakultäten
und Personen die in der Lehre tätig sind müssen Ihren Erholungsurlaub in der vorlesungsfreien Zeit nehmen. - Beamt*innen in Technik und Verwaltung beantragen Ihren Erholungsurlaub selbst in dem Zeiterfassungsprogramm Matrix,
siehe Box rechts
Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen des Sachgebiets 4.1.1 zur Verfügung.