Dezernat 4: Organisation und Personal

Forschungssemester

Professor*innen (W 2 oder W 3) haben gem. § 40 Abs. 1 Hochschulgesetz die Möglichkeit von ihren Aufgaben in der Lehre und der Verwaltung zugunsten der Dienstaufgaben in der Forschung oder in der Durchführung künstlerischer Entwicklungsvorhaben freigestellt zu werden, wenn die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre während dieser Zeit gewährleistet ist. Ferner sollen der Hochschule keine zusätzlichen Kosten aus der Freistellung entstehen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind dann besteht an der Bergischen Universität Wuppertal nach einer Lehrtätigkeit von mindestens acht Semestern grundsätzlich die Möglichkeit ein Forschungssemester zu beantragen.
In Ausnahmefällen kann auch ein vorgezogenes Forschungssemester gewährt werden.
Ein Forschungssemester können Sie mit dem dafür bereitgestellten Formular beantragen.

Bei Fragen können Sie sich gern an die Ansprechpartner*innen des Sachgebietes 4.2.2 wenden.

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