Mutterschutz/Elternzeit
Mutterschutz
Wenn Sie schwanger sind, gilt für Sie nach dem Mutterschutzgesetz ein besonderer Schutz, sobald Sie dem Personaldezernat Ihre Schwangerschaft mitgeteilt haben.
Für die Mitteilung ist eine E-Mail an den*die für Sie zuständige*n Personalsachbearbeiter*in ausreichend. Zudem reichen Sie bitte unbedingt eine Kopie bzw. einen Scan/ein Foto Ihres Mutterpasses bei uns ein, aus dem
- Ihr Name,
- die Feststellung der Schwangerschaft sowie
- der voraussichtliche Geburtstermin Ihres Kindes
hervorgehen.
Ergebnisse von Untersuchungen brauchen Sie uns nicht mitzuteilen; diese Daten können Sie auf der Kopie schwärzen.
Sofern Ihr Arzt/Ihre Ärztin kein individuelles Beschäftigungsverbot feststellt, gilt in der Regel eine Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor der Geburt und von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt.
Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf der
Internetseite des Bundesfamilienministeriums
Elternzeit
Zur Erziehung/Betreuung jedes ihrer Kinder können Mütter und Väter jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Elternzeit kann in verschiedenen Abschnitten genommen werden. Sie ist rechtzeitig beim Personaldezernat mit dem folgenden Formular zu beantragen. Eine Gewährung von Elternzeit durch das Personaldezernat kann erst nach Vorlage der Geburtsurkunde des betreffenden Kindes erfolgen.
Bitte sprechen Sie auch rechtzeitig mit Ihren Vorgesetzten über Ihren Elternzeit-Wunsch.
Weitere Informationen zur Elternzeit finden Sie hier:
Internetseite des Bundesfamilienministeriums