Zeugnisse
Sie haben die Möglichkeit, beim Personaldezernat formlos (z.B. per E-Mail) ein Arbeitszeugnis über Ihre Beschäftigung bei der Bergischen Universität zu beantragen:
- ein Zwischenzeugnis (während der Beschäftigung aus triftigen Gründen, z. B. Bewerbungszwecke, Vorgesetztenwechsel)
- oder ein Abschlusszeugnis (bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses).
Nach dem Eingang Ihres Antrags auf Ausstellung eines Zeugnisses im Personaldezernat bitten wir Ihre*n Fachvorgesetzten um die Beschreibung Ihrer wesentlichen Arbeitsaufgaben und – sofern gewünscht – um die Bewertung Ihrer Leistungen. Das Zeugnis wird durch den*die Kanzler*in oder Rektor*in ausgestellt und anschließend durch das Personaldezernat postalisch an Sie verschickt.
Bei inhaltlichen Fragen zum Zeugnis wenden Sie sich bitte an Ihre*n Fachvorgesetzte*n.
Ausschlussfrist: Der Anspruch auf Erteilung von Arbeitszeugnissen unterliegt der sechsmonatigen Ausschlussfrist nach § 37 TV-L. Zur Fristwahrung sollte der Zeugnisanspruch mindestens per E-Mail geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt zu laufen, sobald der Grund für das Zeugnis eintritt. Nach Ablauf der sechs Monate erlischt der Zeugnisanspruch, wenn er nicht form- und fristgerecht geltend gemacht wurde.