Dezernat 4: Organisation und Personal

Zeugnisse

Sie haben die Möglichkeit, beim Personaldezernat formlos (z.B. per E-Mail) ein Arbeitszeugnis über Ihre Beschäftigung bei der Bergischen Universität zu beantragen:

  • ein Zwischenzeugnis (während der Beschäftigung aus triftigen Gründen, z. B. Bewerbungszwecke, Vorgesetztenwechsel)
  • oder ein Abschlusszeugnis (bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses).

Nach dem Eingang Ihres Antrags auf Ausstellung eines Zeugnisses im Personaldezernat bitten wir Ihre*n Fachvorgesetzten um die Beschreibung Ihrer wesentlichen Arbeitsaufgaben und – sofern gewünscht – um die Bewertung Ihrer Leistungen. Das Zeugnis wird durch den*die Kanzler*in oder Rektor*in ausgestellt und anschließend durch das Personaldezernat postalisch an Sie verschickt.

Bei inhaltlichen Fragen zum Zeugnis wenden Sie sich bitte an Ihre*n Fachvorgesetzte*n.

Ausschlussfrist: Der Anspruch auf Erteilung von Arbeitszeugnissen unterliegt der sechsmonatigen Ausschlussfrist nach § 37 TV-L. Zur Fristwahrung sollte der Zeugnisanspruch mindestens per E-Mail geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt zu laufen, sobald der Grund für das Zeugnis eintritt. Nach Ablauf der sechs Monate erlischt der Zeugnisanspruch, wenn er nicht form- und fristgerecht geltend gemacht wurde.

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