Zusatzversorgung (VBL) / Entgeltumwandlung
Tarifbeschäftigte Arbeitnehmer*innen haben neben der gesetzlichen Rente gemäß § 25 TV-L Anspruch auf eine Zusatzversorgung (Betriebsrente). Gemäß den tarifvertraglichen Vorgaben erfolgt die Zusatzversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
In der Regel besteht eine Versicherungspflicht der Beschäftigten. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung meldet den*die Beschäftigte*n bei Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der VBL an. Die VBL hinterlegt für die Pflichtversicherung ein persönliches Versicherungskonto (VBL klassik). Auf dieses Konto zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in monatlich Beiträge ein, die bei der Gehaltszahlung vom Landesamt für Besoldung und Versorgung direkt an die VBL abgeführt werden. Den Arbeitnehmerbeitrag sehen Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung.
Neben der Pflichtversicherung haben Tarifbeschäftigte die Möglichkeit, eine weitere - freiwillige - Zusatzversicherung abzuschließen. Dies kann ebenfalls bei der VBL geschehen (VBL extra) oder bei einem privaten Anbieter. In letzterem Fall müssen Sie die Beiträge selbst überweisen.
Auch eine Entgeltumwandlung in eine zusätzliche freiwillige Versicherung ist möglich. Für Beschäftigte der BUW ist die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag jedoch nur bei der VBL möglich, nicht bei anderen Anbietern.
Wissenschaftliche Tarifbeschäftigte, die befristet beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, sich bei Beginn des Arbeitsverhältnisses von der Versicherungspflicht bei der VBL befreien zu lassen. Für sie wird in diesem Fall kein Konto "VBL klassik", sondern "VBL extra" eingerichtet, auf welches nur der Arbeitgeber einzahlt. Zur Befreiungsmöglichkeit erhalten Sie bei Ihrer Einstellung ein Merkblatt über Vor- und Nachteile einer Befreiung sowie ein Antragsformular von Ihrem*Ihrer Personalsachbearbeiter*in.
Etwaige Anträge auf Einrichtung eines VBL-extra-Kontos, auf Entgeltumwandlung oder auf Befreiung von der VBL-Pflichtversicherung reichen Sie bitte bei Ihrem*Ihrer Personalsachbearbeiter*in ein.
Lassen Sie sich beraten! Nähere Informationen, ob z.B. neben der Pflichtversicherung eine freiwillige Versicherung oder eine Entgeltumwandlung für Sie sinnvoll ist, können Sie bei der VBL oder bei einem*einer qualifizierte*n Rentenberater*in bekommen. Die Personalsachbearbeiter*innen der BUW dürfen aus rechtlichen Gründen keine Beratung vornehmen!