Urlaub
Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sind Sie Arbeitnehmer*in. Daher haben Sie Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes.
Wenn Sie Urlaub nehmen möchten, beantragen Sie diesen bitte in der Fakultät/Zentralen Einrichtung, in der Sie tätig sind. Ihr Urlaubsantrag wird dort bearbeitet.
Krankheit/Arbeitsunfähigkeit
Sollten Sie wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können, geben Sie bitte unverzüglich Ihrem*r Vorgesetzten und ggf. Ihren Kolleg*innen sowie dem Sachgebiet 4.3.4 (krankmeldung[at]uni-wuppertal.de) Bescheid. Falls die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert (Wochenenden und Feiertage zählen mit!), müssen Sie einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen, der*die Sie krankschreibt.
Können Sie nicht zur Arbeit kommen, weil Ihr Kind krank ist, geben Sie auch dies bitte unverzüglich Ihrem*r Vorgesetzten und ggf. Ihren Kolleg*innen bekannt. In diesem Fall benötigen wir bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest.