Verfahren bei einem Dienstunfall
Die Abteilung 4.5 ist zuständig für die Bearbeitung von Dienstunfällen von Beamt*innen. Neben Unfällen während der Zeit im Dienst, werden hier auch Unfälle bearbeitet, die sich auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet haben - sogenannte Wegeunfälle.
Wenn Sie einen Dienstunfall erlitten haben, müssen Sie die Anzeige über einen Dienstunfall ausfüllen und per Hauspost an Abteilung 4.5 richten. Im Anschluss erhalten Sie nach einer Prüfung die Anerkennung Ihres Dienstunfalls und die Informationen über die Erstattung von Kosten der Unfallfürsorge nach § 35 LBeamtVG. Die Bearbeitung von Sachschäden richtet sich nach § 38 LBeamtVG. Sie können diese per Anzeige über einen Sachschaden bei Abteilung 4.5 kenntlich machen.