Die Bergische Universität Wuppertal - Aufbau und Organisation
Die Organisationsstruktur der Bergischen Universität:
Rektor*in
Der*die Rektor*in vertritt die Hochschule nach außen und ist Dienstvorgesetzte*r des wissenschaftlichen Personals der Hochschule.
Kanzler*in
Der*die Kanzler*in leitet die Hochschulverwaltung und ist Dienstvorgesetzte*r des Personals in Technik und Verwaltung der Hochschule.
Prorektor*innen
Die Prorektor*innen sind die Stellvertreter*innen der amtierenden Rektorin oder des amtierenden Rektors der Hochschule.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre untergliedert sich die BUW in Fakultäten.
Dekan*in
Der*die Dekan*in leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb der Hochschule. Sie*er entscheidet über den Einsatz der Mitarbeiter*innen der Fakultät und wirkt darauf hin, dass die Funktionsträger*innen, die Gremien und Einrichtungen der Fakultät ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und Angehörigen der Fakultät ihre Pflichten erfüllen. Der*die Dekan*in wird durch den*die Prodekan*in vertreten.
Die Zentrale Universitätsverwaltung unterstützt die Mitglieder der Bergischen Universität exzellente Leistungen in Forschung, Lehre und Transfer zu erbringen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die Organisation und das Service-Angebot der Universitätsverwaltung. Die Verwaltung untergliedert sich in verschiedene Dezernate und unterstützt als zentraler Dienstleister die Menschen, die an der BUW forschen, lehren, studieren und Aufgaben in Administration, Service und Technik erfüllen.
Dezernat 1: Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel
Dezernat 3: Akademische und studentisch Angelegenheiten
Dezernat 4: Organisation und Personal
Dezernat 5: Gebäude-, Sicherheits- und Umweltmanagement
Dezernat 6: Studium, Lehre und Qualitätsmanagement
Dezernat 7: Organisationsentwicklung und Informationstechnik
Hochschulrat
Der Hochschulrat ist zentrales Organ jeder Hochschule in Nordrhein-Westfalen. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, das Rektorat zu beraten und die Aufsicht über dessen Geschäftsführung auszuüben. Die Tätigkeit im Hochschulrat erfolgt ehrenamtlich.
Senat
Der Senat ist neben dem Rektorat, der Rektorin oder dem Rektor, dem Hochschulrat und der Hochschulwahlversammlung ein zentrales Organ der Universität und ist für bestimmte Angelegenheiten zuständig.
Beiräte
An der Bergischen Universität gibt es den Marketingbeirat, den Regionalbeirat und den Beirat Digitale Transformation, diese sind unterstützend tätig.
Hochschulwahlversammlung
Die Hochschulwahlversammlung ist ein Hochschulgremium, das 2014 durch das neue NRW-Hochschulgesetz eingeführt wurde. Einzige Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder. Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrates. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und die externen Mitglieder des Hochschulrates.
Kommissionen
An der Bergischen Universität bestehen nachfolgende Kommissionen:
- Kommission 1 – Studium und Lehre
- Kommission 2 – Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung
- Kommission 3 – Planung und Finanzen
- Gemeinsamer Studienausschuss
- Bibliothekskommission
- Ethikkommission
- Gleichstellungskommission
- ZIM-Kommission
- ZSB-Kommission
- Zentrale Qualitätsverbesserungskommission
- Vergabekommission der Graduiertenförderung
Personalräte
Der Personalrat hat u. a. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen eingehalten bzw. durchgeführt werden.
Der Personalrat Wiss. vertritt die Interessen der Wissenschaftler und wissenschaftlichen Hilfskräfte und der Personalrat TuV vertritt die Interessen der Beschäftigten in Technik und Verwaltung.
Die Vertretung der Belange der studentischen Hilfskräfte überwacht gemäß § 46a Hochschulgesetz (HG) die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und der Beschäftigung von studentischen Hilfskräften. Sie erreichen sie unter der Mailadresse: shk-vertretung@uni-wuppertal.de.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Universität und wirkt mit bei der Ausführung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Sie versteht sich als eine Service- und Controllingeinrichtung, die sich an der Chancengleichheit von Frauen und Männern orientiert und die Vielfalt in der Hochschule fördert. Sie muss zu allen Einstellungsmaßnahmen eine Stellungnahme abgeben.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung nimmt die Interessen der Schwerbehinderten, der mit den Schwerbehinderten gleichgestellten Beschäftigten und die Mitarbeiter*innen, die einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben oder beabsichtigen, einen Antrag zu stellen.