Dezernat 4: Organisation und Personal

Dienstausweis

Als Beschäftigte*r der Universität haben Sie die Möglichkeit, die Ausstellung eines Dienstausweises zu beantragen. Dieser ist grundsätzlich für drei Jahre gültig und kann zweimal um drei Jahre verlängert werden. Eine Verlängerung des Dienstausweises darf nicht über einen Zeitraum von mehr als neun Jahren nach dem Ausstellungdatum erfolgen. Ist eine Verlängerung nicht mehr möglich, muss die Ausstellung eines neuen Dienstsausweises beantragt werden.
Für die Ausstellung eines Dienstausweises wird ein aktuelles Passbild benötigt, das Sie bitte dem Antrag beifügen (bitte nicht auf dem Antrag festkleben). Die Ausstellung eines Dienstausweises können Sie mit dem hier zur Verfügung gestellten Formular beantragen.
Wenn Sie den Dienstausweis erhalten, denken Sie bitte daran, diesen auf dem dafür vorgesehenen Feld zu unterschreiben.

Bei Fragen können Sie sich gern an die Ansprechpartner*innen des Sachgebietes 4.2.2 wenden.