Gehalt
Die Gehälter werden monatlich vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) auf Ihr Konto überwiesen.
Beschäftigte haben Anspruch auf Vergütung am 30. eines jeden Monats für den laufenden Monat.
Bei auftretenden Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte direkt an das LBV unter Nennung Ihrer dortigen Personalnummer (Q60/Q70….). Sie finden diese immer auf Ihrer Abrechnung.
Sie erhalten nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung, sondern nur, wenn sich etwas gegenüber dem Vormonat ändert. Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung immer sofort und zuerst dem Sachgebiet 4.3.4 mit. Von dort erhält das LBV dann die Information.