Dezernat 4: Organisation und Personal

Hilfskräfte

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Sie wird immer in Wochenstunden angegeben. Sie haben keine feste Arbeitszeit, sondern müssen Ihre Arbeitsleistung in Absprache mit Ihrer*m Professor*in bzw. der*dem Leiter*in der Zentralen Einrichtung erbringen. Sie dürfen grundsätzlich keine Überstunden leisten. Verdienen Sie weniger als 538 € im Monat, unterliegen Sie dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Dann sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren. Einen entsprechenden Vordruck haben Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag erhalten. Sollten Sie weitere benötigen, finden Sie den Vordruck auch auf der Homepage des Sachgebiets 4.3.4.

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