Mutterschutz
Wenn Sie schwanger sind, gilt für Sie nach dem Mutterschutzgesetz ein besonderer Schutz, sobald Sie dem Personaldezernat Ihre Schwangerschaft mitgeteilt haben.
Für die Mitteilung ist eine E-Mail an den*die für Sie zuständige*n Personalsachbearbeiter*in ausreichend. Zudem reichen Sie bitte unbedingt eine Kopie bzw. einen Scan/ein Foto Ihres Mutterpasses bei uns ein, aus dem
- Ihr Name,
- die Feststellung der Schwangerschaft sowie
- der voraussichtliche Geburtstermin Ihres Kindes
hervorgehen.
Ergebnisse von Untersuchungen brauchen Sie uns nicht mitzuteilen; diese Daten können Sie auf der Kopie schwärzen.
Sofern Ihr Arzt/Ihre Ärztin kein individuelles Beschäftigungsverbot feststellt, gilt in der Regel eine Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor der Geburt und von 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt.
Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf der