Vor der Reise
Reisekostenstelle - Travel Management - Sachgebiet 4.1.1
Herzlich willkommen auf der Homepage der Reisekostenstelle. Hier finden Sie alle nützlichen Informationen rund um das Thema Dienstreise, von der Genehmigung bis zur Abrechnung.
Nachfolgend finden Sie Erklärungen und Hinweise insbesondere zu den Themen Abrechnungsformulare, Dienstreisegenehmigung, Auslandsdienstreisen (Entsendungen), Exkursion.
Ihre Reisekostenstelle
Bitte beachten Sie:
Die Abrechnung der Dienstreise/Exkursion/Vorstellungsreise/etc.
muss bis spätestens 6 Monate nach Beendigung der Reise (= letzter Tag des Dienstgeschäfts) erfolgen,
danach können die Kosten nicht mehr erstattet werden, es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Durch erstmalige Einreichung der Abrechnungsunterlagen ist die Frist gewahrt (es gilt der Eingangsstempel der Reisekostenstelle),
alle nachfolgenden Rücksendungen und Nachreichungen von Unterlagen sind für die Frist nicht mehr relevant.
In Drittmittelprojekten können kürzere Abrechnungsfristen gelten.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der zuständigen Sachbearbeitung aus dem Dezernat 1/Abteilung 1.1 (https://www.uni-wuppertal.de/de/forschung/ansprechpartnerinnen/) in Verbindung.