Dezernat 4: Organisation und Personal

Arbeitnehmerweiterbildung - Voraussetzungen und Ablauf

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

  • Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr für den Besuch einer anerkannten beruflichen oder politischen Weiterbildung bei einer anerkannten Einrichtung. Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts. Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.

Wie wird der Bildungsurlaub beantragt?

Einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf Arbeitsbefreiung
  • Zer­ti­fi­kat der An­er­ken­nung des Bildungsträgers gem. §10 AWbG
  • Bescheinigung des Anbieters, dass es sich um eine Ver­an­stal­tung nach §9 AWbG handelt
  • Pro­gramm-/Veranstaltungsbeschreibung der Ver­an­stal­tung

Das ausgefüllte und vom Vorgesetzten unterzeichnete Antragsformular inklusive der o.g. Unterlangen senden Sie bitte an - Dezernat 4.0 Personalentwicklung oder per PDF an fortbildung[at]uni-wuppertal.de. Der Antrag ist früh­zei­tig (min­des­tens jedoch 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) einzureichen.

Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass es sich bei dem Veranstalter gemäß §10 AWbG um einen an­er­kann­ten Bildungsträger des Lan­des NRW handelt und dass es sich bei der Ver­an­stal­tung um eine Arbeitnehmerweiterbildung nach §9 AWbG handelt. Sie er­hal­ten diese Nachweise bei dem Veranstalter der Bildungsmaßnahme.

Wie wird der Übertrag des Bildungsurlaubanspruchs in das nächste Jahr beantragt?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Bildungsurlaub ins nächste Jahr zu übertragen. Das muss bis zum 31.12. eines jeden Jahres geschehen. Der Antrag zur Übertragung erfolgt formlos per E-Mail an fortbildung[at]uni-wuppertal.de.

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