Dezernat 4: Organisation und Personal

Auslandsdienstreisen

Wenn Sie auf Ihrer Dienstreise Deutschland verlassen, müssen gewisse Vorkehrungen getroffen werden. Die Bergische Universität Wuppertal als Ihr Arbeitgeber ist zu bestimmten Meldungen verpflichtet und Sie als Dienstreisende*n treffen ebenfalls Verpflichtungen.

Die Vorgaben sind umfangreich und wir versuchen Ihnen die notwendigen Maßnahmen in den nachfolgenden Unterpunkten verständlich darzulegen.

A) Sozialversicherung bei Dienstreisen ins Ausland

Entsendung in das europäische und nichteuropäische Ausland

B) Visa und Co.

Bitte beantragen Sie selbständig bei der zuständigen Stelle ggf. notwendige Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen.
Sollten in dem Land notwendige Arbeitsgenehmigungen/-erlaubnisse vorgeschrieben sein, beantragen Sie diese bitte ebenfalls selbständig.

Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier im Visafinder prüfen.

C) Arbeitsmedizinische Vorsorge

Im Portal zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUM) sind durch den Arbeitsschutz (Dez. 5 - Abt. 5.5) Informationen zum Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen hinterlegt.

D) Wissenschaftsschutz und Exportkontrolle

Das Dezernat 1 bietet Informationen zum Wissenschaftsschutz & Exportkontrolle in Forschung und Wissenschaft. Hier finden Sie alle Informationen die Sie auf einer Dienstreise beachten sollten.

E) Reiserisikomanagement

Travel Risk Management ist ein Risikomanagement, das speziell auf Dienstreisen ausgelegt ist. Es dient dazu die Beschäftigten (Beamte und Tarifbeschäftigte, für Hilfskräfte gelten mitunter andere Regelungen) vor und während der Dienstreise über mögliche Reiserisiken zu informieren. Derzeit befindet sich das Reiserisikomanagement der Bergischen Universität im Aufbau. Sprechen Sie uns gerne an.