Dezernat 4: Organisation und Personal

Entsendung in das europäische oder außereuropäische Ausland für Beschäftigte

Auf Grund vielseitiger komplizierter Regelungen zwischen den Ländern bezüglich steuerrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Vorgaben, bitten wir Sie vor einer Dienstreise/Tätigkeit außerhalb Deutschlands, im europäischen oder außereuropäischen Ausland nachfolgende Fragen zu beantworten. Sollten Sie bei mindestens einer Frage mit ✖ antworten, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail mit allen Ihren Antworten an Spratt[at]uni-wuppertal.de, damit weitergehende Prüfungen vorgenommen werden können. Dies gilt für alle Beschäftigten (Beamte, Tarifbeschäftigte, Dienstvertrag, Hilfskräfte, etc.).

  1. Haben Sie bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts mindestens 1 Monat (Zeitpunkt Arbeitsvertrag)  für die Bergische Universität gearbeitet?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  2. Haben Sie eine deutsche Steuernummer?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  3. Haben Sie eine deutsche Krankenkasse?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  4. Sind Sie Tarifbeschäftigte*r oder Beamt*in?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  5. Haben Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland oder von dem Land in das Sie jetzt reisen?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  6. Haben Sie einen Wohnsitz in Deutschland und wird dieser auch während der Zeit im Ausland beibehalten?
    Ja  ✔
    Nein  ✖

     
  7. Haben Sie einen weiteren Wohnsitz?
    Ja  ✖
    Nein  ✔
     
  8. Dauert der Aufenthalt im Ausland länger als 3 Monate?
    Ja  ✖
    Nein  ✔
     
  9. Haben Sie weitere Nebentätigkeiten im In- oder Ausland?
    Ja  ✖
    Nein  ✔

Sollten Sie bei mindestens einer Frage mit ✖ geantwortet haben, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail mit allen Ihren Antworten an Spratt[at]uni-wuppertal.de.

Sollten Sie überall mit ✔ geantwortet haben, dann

  • beantragen Sie bitte über die Bergische Universität frühzeitig (vorzugsweise 6 Wochen vorher) die notwendige A1/Entsendebescheinigung
    (weitere Informationen finden Sie unten)
     
  • beantragen Sie bitte selbständig bei der zuständigen Stelle ggf. notwendige Visa/Aufenthaltsgenehmigungen
     
  • beantragen Sie bitte selbständig bei der zuständigen Stelle ggf. notwendige Arbeitsgenehmigungen/-erlaubnisse

 

A1-/ Entsendebescheinigung

Jede*r Beschäftigte der*die Deutschland im dienstlichen Interessen verlässt benötigt eine Entsendebescheinigung, damit die Zugehörigkeit zum deutschen Sozialversicherungssystem gesichert ist. Dies gilt auch für Beamte, denn im Sinne der Sozialversicherungsabkommen gelten Sie als Beschäftigte. Auch wenn sie versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind. Trotzdem würden sie bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland – ohne Abkommen – im Beschäftigungsstaat versicherungspflichtig werden.


Bsp.: Sie reisen in die Niederlande, um sich kurz hinter der Grenze mit einem Forscher der dortigen Universität zu besprechen. Der Termin dauert nur 1 Stunde, allerdings brechen Sie sich unmittelbar hinter der Grenze den Fuß, erkranken an einem Magen-Darm-Infekt oder werden sogar erwerbsunfähig. Die Unfallkasse/Krankenversicherung/Beihilfe/Pflege- und Rentenversicherung prüft, ob der Schutz im deutschen Sozialversicherungssystem zu diesem Zeitpunkt bestand. Die A1-/Entsendebescheinigung bestätigt, dass für Sie als Beschäftigter der Bergischen Universität auch im Ausland das deutsche Sozialversicherungssystem greift.

Diese Bestätigung muss für jede Reise einzeln durch die Bergische Universität bei der Renten- bzw. Krankenversicherung angefordert werden.

  • Wenn Sie in das europäische Ausland, in die Schweiz oder die EWR-Staaten reisen, dann füllen Sie bitte den A1/Entsendungsantrag aus.
     
  • Wenn Sie in das außereuropäische Ausland reisen, dann wählen Sie bitte das Land unten auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland und füllen den dann angezeigten Antrag aus.

Den jeweiligen ausgefüllten Antrag senden Sie bitte
via E-Mail an entsendungen[at]uni-wuppertal.de oder
in Papierform an das Dezernat 4, Abteilung 4.1, Sachgebiet Reisekosten 4.1.1

Falls Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner*innen aus der Reisekostenstelle.