Dezernat 4: Organisation und Personal

Pflichtbescheinigung für die Dienstreise ins Ausland

Auf Grund vielseitiger komplexer Regelungen zwischen den Ländern bei dienstlichen Reisen muss die Bergische Universität bei jeder Dienstreise außerhalb Deutschlands eine A1-/Entsende-/Austrahlungsbescheinigung beantragen.

Bitte führen Sie die Bescheinigung, oder falls diese noch nicht vorliegt eine Antragsstellungsbestätigung von uns, auf der Dienstreise jederzeit mit sich und zeigen diese auf Verlangen der zuständigen örtlichen Behörden vor.

 

Antragsverfahren

Beantragen Sie bitte über die Bergische Universität frühzeitig (vorzugsweise 6 Wochen vorher) die notwendige A1-/Entsende-/Austrahlungsbescheinigung

  • Wenn Sie in das europäische Ausland, in die Schweiz oder die EWR-Staaten reisen, dann füllen Sie bitte den A1-Antrag aus, dieser ist auf der rechten Seite verlinkt.
     
  • Wenn Sie in eines der nachfolgenden Länder reisen, dann wählen Sie bitte das entsprechende Land unten auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland aus und füllen den dort angezeigten Antrag aus.
    Albanien/Australien/Bosnien und Herzegowina/Brasilien/Chile/China/Indien/Israel/Japan/Kanada/Korea/Kosovo/Marokko/Moldau/Montenegro/Nordmazedonien/Philippinen/Quebec/Serbien/Tunesien/Türkei/Uruguay/USA/UK-Vereinigtes Königreich
     
  • Wenn es keinen speziellen Antrag für das Land gibt in das Sie reisen, dann füllen Sie bitte den Antrag für das vertragslose Ausland auf der rechten Seite aus.

Den jeweiligen ausgefüllten Antrag senden Sie bitte via E-Mail an entsendungen[at]uni-wuppertal.de oder
in Papierform an das Dezernat 4, Abteilung 4.1, Sachgebiet Reisekosten 4.1.1

Fragebogen für weitere Maßnahmen

Zudem bitten wir Sie vor einer Dienstreise/Tätigkeit außerhalb Deutschlands, im europäischen oder außereuropäischen Ausland nachfolgende Fragen zu beantworten. Sollten Sie bei mindestens einer Frage mit ✖ antworten, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail mit allen Antworten von Ihnen an Spratt[at]uni-wuppertal.de, damit weitergehende Prüfungen vorgenommen und weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Dies gilt für alle Beschäftigten (Beamte, Tarifbeschäftigte, Dienstvertrag, Hilfskräfte, etc.).

  1. Haben Sie bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts mindestens 1 Monat (Zeitpunkt Arbeitsvertrag)  für die Bergische Universität gearbeitet?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  2. Haben Sie eine deutsche Steuernummer?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  3. Haben Sie eine deutsche Krankenkasse?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  4. Sind Sie Tarifbeschäftigte*r oder Beamt*in?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  5. Haben Sie die Staatsangehörigkeit von Deutschland oder von dem Land in das Sie jetzt reisen?
    Ja  ✔
    Nein  ✖
     
  6. Haben Sie einen Wohnsitz in Deutschland und wird dieser auch während der Zeit im Ausland beibehalten?
    Ja  ✔
    Nein  ✖

     
  7. Haben Sie einen weiteren Wohnsitz außerhalb Deutschlands?
    Ja  ✖
    Nein  ✔
     
  8. Dauert der Aufenthalt im Ausland länger als 3 Monate?
    Ja  ✖
    Nein  ✔
     
  9. Haben Sie weitere Nebentätigkeiten im In- oder Ausland?
    Ja  ✖
    Nein  ✔

Sollten Sie bei mindestens einer Frage mit ✖ geantwortet haben, dann schreiben Sie bitte eine E-Mail mit allen Ihren Antworten an Spratt[at]uni-wuppertal.de.

Sollten Sie überall mit ✔ geantwortet haben, dann reicht der Antrag auf die Bescheinigung oben aus.

Hintergrundinformationen

Jede*r Beschäftigte der*die Deutschland im dienstlichen Interessen verlässt benötigt eine Entsendebescheinigung, damit die Zugehörigkeit zum deutschen Sozialversicherungssystem gesichert ist. Dies gilt auch für Beamte, denn im Sinne der Sozialversicherungsabkommen gelten Sie als Beschäftigte. Obwohl sie in Deutschland versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind, muss dies nicht für das Ausland gelten. Das andere Land kann eine vollkommen andere Einschätzung vornehmen, da der Beamtenstatus nur in Deutschland gilt und eine Versicherungspflicht annehmen.


Bsp.: Sie reisen in die Niederlande, um sich kurz hinter der Grenze mit einem Forscher der dortigen Universität zu besprechen. Der Termin dauert nur 1 Stunde, allerdings brechen Sie sich unmittelbar hinter der Grenze den Fuß, erkranken an einem Magen-Darm-Infekt oder werden sogar erwerbsunfähig. Die Unfallkasse/Krankenversicherung/Beihilfe/Pflege- und Rentenversicherung prüft, ob der Schutz im deutschen Sozialversicherungssystem zu diesem Zeitpunkt bestand. Die A1-Bescheinigung (da die Niederlande in der EU sind) bestätigt, dass für Sie als Beschäftigter der Bergischen Universität auch im Ausland das deutsche Sozialversicherungssystem greift.

Diese Bestätigung muss für jede Reise einzeln durch die Bergische Universität bei der Renten- bzw. Krankenversicherung angefordert werden.

Falls Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner*innen aus der Reisekostenstelle.