USA
Für Ihre USA Reise haben manche Beschäftigte einen Interviewtermin im US-amerikanischen Konsulat in Frankfurt.
Teilweise waren für diesen Termin zusätzliche Dokumente notwendig.
Wir wissen nicht, ob das Konsulat stets alle Dokumente verlangt, möchte Sie aber darauf hinweisen, damit Sie im Zweifel alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben.
- Entsendebescheinigung – diese stellt sicher, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht in den USA für Sie weitergilt.
Bitte füllen Sie das Formular aus und senden es an entsendungen[at]uni-wuppertal.de
Die Bescheinigung wird durch die Krankenversicherung/Rentenversicherung ausgestellt, welche einige Zeit benötigen. Sollte die Bescheinigung nicht mehr rechtzeitig vor Ihrem Termin oder Abflugdatum ausgestellt werden, bitten Sie die zuständige Sachbearbeitung der Reisekostenstelle um einen Ausdruck, dass die Bescheinigung bereits durch uns beantragt wurde. Diesen Ausdruck nehmen Sie dann mit in das US-Konsulat und ggf. auch mit auf die Reise, wenn bis dahin die Bescheinigung noch nicht vorliegt.
Für das B1 Visum wurde zusätzlich benötigt:
- Erklärung des Arbeitgebers – Letter of assignment,
in diesem wird bestätigt, dass
- Sie zum Zeitpunkt der Entsendung an der Bergischen Universität beschäftigt sind,
- Sie alle US-amerikanischen Gesetze, insbesondere die Einwanderungsvorschriften einhalten,
- die Rückkehr nach Deutschland nach Abschluss der Dienstreise versichert wird,
- alle mit der Reise verbundenen Kosten durch die Bergische Universität gedeckt werden und
- die Tätigkeit vor Ort genau beschrieben wird.
Bevor wir diese Erklärung des Arbeitgebers ausstellen können,
brauchen wir von Ihnen die Erklärung zu 2. und 3. Diese finden Sie in den Formularen, bitte füllen Sie die Erklärung aus, drucken diese aus und unterschreiben sie.
Zur schnelleren Bearbeitung scannen Sie diese bitte vorab ein und senden Sie als E-Mail Anhang an die zuständige Sachbearbeitung der Reisekosten. Das Original senden Sie bitte via Hauspost an die Reisekostenstelle.
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, damit Sie auch im Krankheitsfall vollumfänglich abgesichert sind.
Zu 4. und 5. muss Ihre Fakultät/Zentrale Einrichtung/Dezernat eine Erklärung abgeben und an uns vorab mailen, das Original mit Unterschrift via Hauspost im Nachgang. Dazu reicht ein formloses Dokument, welches von dem*der Vorgesetzten unterschrieben ist.
Vor der Dienstreise benötigen Sie natürlich wie sonst auch eine Dienstreisegenehmigung in e-Dienstreise.
Damit Sie nicht für alle Zahlungen in Vorleistungen gehen müssen, gibt es die Möglichkeit eine Abschlagszahlung in e-Dienstreise zu beantragen.
Da Sie ggf. auch Kosten für die Fahrt zum Konsulat, das Visum, etc. haben, tragen Sie am Besten einen Pauschalbetrag für den Abschlag ein. Im Pauschalbetrag könnten Sie die Kosten rund um das Visum, Flugkosten, Hotelkosten etc. miteinkalkulieren.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Reisekostenstelle zur Verfügung.