Lehrverpflichtung
Vielen Beamt*innen der Universität Wuppertal obliegt im Rahmen ihres Dienstverhältnisses die Wahrnehmung von Lehraufgaben. Die Wahrnhehmung dieser Lehraufgaben erfolgt entsprechend der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Lehrverpflichtungsverordnung - LVV) (externer Link).
Weitere Informationen zur Lehrverpflichtung gibt Ihnen die Auslegungshilfe zur Anwendung der Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) an der Bergischen Universität Wuppertal vom 09.08.2024.