Rentenversicherung
Lehrbeauftragte stehen nicht in einem Arbeits-/Dienstverhältnis zur Bergischen Universität Wuppertal, sondern sind selbstständig tätig (§ 43 Hochschulgesetz NRW).
Als selbstständig tätige Lehrkraft sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Sie müssen sich eigenständig bei der Deutschen Rentenversicherung melden und die Beiträge dorthin selbst abführen. Für die Meldung können Sie dieses Formular der Deutschen Rentenversicherung nutzen.