Weitere Tätigkeiten/Nebentätigkeiten
Grundsätzlich dürfen Sie neben Ihrer Tätigkeit als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft weitere berufliche Tätigkeiten gegen Entgelt ausüben. Solche Tätigkeiten sind anzeigepflichtig. Sie müssen dem Personaldezernat (Sachgebiet 4.3.4) die beabsichtigte Aufnahme jeder weiteren entgeltlichen Tätigkeit vorher und rechtzeitig anzeigen, gerne per E-Mail an Ihre*n Personalsachbearbeiter*in. Für die Anzeige können Sie zum Beispiel die untenstehende Tabelle nutzen und diese ausgefüllt in Ihre E-Mail einfügen.
WICHTIG: Bitte teilen Sie auch dem LBV unbedingt Ihre Nebentätigkeit mit, da das LBV Ihren Sozialverischerungsstatus neu prüfen muss. Für die Mitteilung an das LBV können Sie das Kontaktformular nutzen und als Anlage z.B. Ihren Arbeitsvertrag aus der Nebentätigkeit mitschicken.
Bitte beachten Sie, dass nach § 3 des Arbeitszeitgesetzes die Arbeitszeit mehrerer Arbeitsverhältnisse zusammen grundsätzlich nicht mehr als 10 Stunden pro Tag und nicht mehr als 48 Stunden pro Woche betragen darf. Ein Arbeitsvertrag, durch den diese Höchstgrenze überschritten wird, ist nach § 134 BGB nichtig.
Anzeige einer weiteren vergüteten Tätigkeit
Hiermit zeige ich die folgende entgeltliche Tätigkeit an, die ich für einen anderen Arbeitgeber/Auftraggeber
als der Bergischen Universität Wuppertal ausüben möchte:
Name, Vorname, Geburtsdatum
| Organisationseinheit (z.B. Fakultät, Lehrstuhl)
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1. Art der anzuzeigenden Tätigkeit (Bitte ggf. Verträge oder Ähnliches beifügen!)
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2. Arbeitgeber/Auftraggeber (mit Anschrift)
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3. Vorgesehener Zeitraum der Tätigkeit (von – bis)
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4. Wöchentliche Stundenzahl (inkl. Vorbereitung, Reisen etc.)
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5. Höhe der vorgesehenen Vergütung
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Ich erkläre, dass die Durchführung der oben genannten Tätigkeit die Erfüllung meiner Dienstaufgaben und die Erfüllung anderer Aufgaben der Bergischen Universität Wuppertal sowie Rechte und Pflichten anderer nicht beeinträchtigt. Zudem erkläre ich:
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