Elternzeit für Tarifbeschäftigte
Elternzeit ist wichtig, damit sich Mütter und Väter in den ersten Jahren um ihre Kinder kümmern können und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt halten. Alle Mütter und Väter, die als Arbeitnehmer*in beschäftigt sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Nicht nur die leiblichen Eltern können in Elternzeit gehen, sondern alle, die das Sorgerecht für ein Kind übernommen haben, zum Beispiel wenn dessen Eltern schwer erkrankt sind, eine Behinderung haben oder gestorben sind.