Zeugnis
Jede*r Arbeitnehmer*in hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Dies gilt auch für Sie als Hilfskraft. Allerdings sollte hier ein Zeugnis erst nach endgültiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur BUW beantragt werden und nicht schon nach Beendigung eines einzelnen Vertrages, wenn schon feststeht, dass es einen weiteren Vertrag geben wird.
Ausnahme: Sie wechseln mit dem neuen Vertrag den Arbeitsplatz. Dann haben Sie Anspruch auf ein sog. Zwischenzeugnis. Ebenfalls kann ein solches erstellt werden, wenn Sie sich dem Ende des Studiums nähern und sich außerhalb der BUW bewerben möchten.
Ein Zeugnis muss von Ihnen beim Sachgebiet 4.3.4 oder der*dem früheren Vorgesetzen schriftlich oder per Mail beantragt werden. Wird es beim Sachgebiet 4.3.4 beantragt, wird dann von dort ein Entwurf in der entsprechenden Fakultät/ZE angefordert. Oder auch in mehreren Fakultäten, falls Sie an verschiedenen Arbeitsplätzen gearbeitet haben.
Das Zeugnis darf ausschließlich vom Personaldezernat erstellt werden und wird Ihnen von dort direkt per Post zugesandt. Geben Sie deshalb bitte bei der Beantragung auch unbedingt Ihre aktuelle Adresse an.