Dezernat 4: Organisation und Personal

Herzlich willkommen auf der Homepage zum Thema Trennungsentschädigung (TE)

Die Trennungsentschädigung ist eine Kostenerstattung des Arbeitgebers für Auslagen der Beschäftigten die diese für Fahrten, Mehraufwendungen bei Auswärtsmahlzeiten, etc. in Verbindung mit dem Beschäftigungsverhältnis hatten. Die Trennungsentschädigung ist eng verwandt mit den Reisekosten und die Übergänge sind oft fließend.

Die Trennungsentschädigung ist in einer eigenen Verordnung geregelt, der Trennungsentschädigungsverordung NRW (TEVO NRW) und hat eigene Vorgaben die nicht deckungsgleich sind mit den Reisekosten, welche im Landesreisekostengesetz NRW (LRKG NRW) geregelt sind.

Hauptbeispiel für die Trennungsentschädigung sind Fortbildungen, aber auch Abordnungen/Versetzungen und Berufungen.

Unser Merkblatt zur Trennungsentschädigung bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Anspruchsvoraussetzungen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen am Beispiel der Fortbildungen:

Alle Informationen kompakt:

Vor der Fortbildung

Nach der Fortbildung

TE bei Zusage von Umzugskostenvergütung (UKV)

Reisebeihilfe für Heimfahrten

Allgemeines

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen als TE:am gerne per Mail oder Telefon zur Verfügung.