Dezernat 4: Organisation und Personal

Vor der Fortbildung

Bevor Sie eine Fortbildung besuchen, müssen Sie sich um einige organisatorische Dinge kümmern:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Tagungen und Kongressen, an denen Sie die Vorträge halten, um Dienstreisen handelt.

Näheres zu Dienstreisen erfahren Sie hier.

Um welche Fortbildung handelt es sich?

Bei externen Fortbildungsmaßnahmen, die über die Stabsstelle Personalentwicklung beantragt und organisiert werden, sind diese grundsätzlich im Rahmen der Trennungsentschädigung abzurechnen.

Die Kosten für die jeweilige Fortbildung werden aus zentralen Mitteln finanziert:

  • Hochschulübergreifende Fortbildung Nordrhein-Westfalen (HÜF)

  • Fortbildungsakademie des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen - Akademie Mont Cenis (IM)

  • Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)

Die Fahrtkosten sowie Verpflegungszuschuss werden Ihnen auf Antrag hin erstattet.

Das externe Fortbildungsprogramm für die BUW finden Sie hier.

Bei externen Fortbildungsmaßnahmen, die nicht über die Stabsstelle Personalentwicklung laufen, muss folgendes Beachtet werden:

  • Für Fortbildungsmaßnahmen mit überwiegenden Schulungscharakter wird Trennungsentschädigung nach den geltenden Bestimmungen gewährt.
  • Erfahrungsaustausche (ausgenommen Veranstaltungen der HÜF) sowie Tagungen, bei denen ein aktiver Beitrag in Form eines Vortrags erbracht wird, gelten als Dienstreisen und sind entsprechen über die Reisekostenstelle abzurechnen.

Bei Onlinefortbildungen ist folgendes zu beachten:

Da bei Onlinefortbildungen keine weitere Berechnung von zusätzlichen Kosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, etc.) erfolgt und der übliche Arbeitsort (vor Ort oder im Homeoffice) nicht verändert wird, kann die Teilnahmegebühr vergleichbar einer Rechnung an die Universität behandelt werden und die Erstattung erfolgt durch das Dezernat 1.

In Abgrenzung dazu fallen bei der Trennungsentschädigung oder den Reisekosten zusätzliche Prüfungen und Berechnungen von weiteren Kosten (Fahrtkosten, Zuschuss zu Auswärtsmahlzeiten, etc.) an und dies erfolgt im Dezernat 4.

Einzelheiten dazu finden Sie hier:

Hausmitteilung Nummer 96 vom 20.12.2024

Antrag auf Bewilligung

Nachdem Sie sich für eine Fortbildung entschieden haben, müssen Sie den Antrag auf Bewilligung von Trennungsentschädigung stellen um die Kosten erstattet zu bekommen. Diesen Antrag finden Sie hier.

Bei Fortbildungsmaßnahmen, welche über die Stabsstelle Personalentwicklung beantragt wurden, gilt das Bestätigungsschreiben der Abteilung für Personalentwicklung als Bewilligung.

Abschlagszahlung

Da die Kosten für die Fortbildungs TE erst im Nachgang zur Reise erstattet werden können, müssen Sie für alle Kosten der Fortbildung in Vorleistung treten.

Damit die Kostenbelastung für Sie nicht zu hoch wird, besteht die Möglichkeit sich bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt einen Abschlag auszahlen zu lassen. Diesen Antrag finden Sie hier.

Dies betrifft nicht die Teilnahmegebühren der folgenden Veranstaltungsorte:

  • Hochschulübergreifende Fortbildung Nordrhein-Westfalen (HÜF)

  • Fortbildungsakademie des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen - Akademie Mont Cenis (IM)

  • Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)

 

Betreuungskosten

Wenn Sie alleinerziehend sind und Kinder unter 12 Jahren betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen, haben Sie nach §11 (3) des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Anspruch auf Unterstützung bei Betreuungskosten während Ihrer Fortbildung. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder nicht alleine tragen müssen, da Ihnen in diesem Fall ein Anspruch auf Übernahme dieser Kosten zusteht.

In den Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Landesgleichstellungsgesetztes wird zu §11 (3) LGG  folgendes festgelegt:


Zu Absatz 3

  • Im Zusammenhang mit Fortbildungsveranstaltungen ist grundsätzlich eine Kinderbetreuung anzubieten. Die Schulferienzeiten sind ebenso wie die Belange von Alleinerziehenden bei der Fortbildungsplanung zu berücksichtigen.
  • Notwendige Kosten der Kinderbetreuung werden erstattet, wenn sie im Rahmen der Inanspruchnahme dienstlich anerkannter interner oder externer Fortbildungsangebote entstehen. Der Antrag auf Übernahme dieser Kosten ist vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung zu stellen.
  • Ein Anspruch ist nur dann gegeben, wenn keine andere in häuslicher Gemeinschaft mit der oder dem Antragstellenden lebende Person die Betreuung übernehmen kann.
  • Erstattungsfähig sind die Kosten für eine notwendige Tages- und Nachtbetreuung (ohne Verpflegungskosten). Eine Betreuung ist in den Zeiten nicht notwendig, in denen sich die Kinder in Einrichtungen wie Kindergarten oder Schule aufhalten und in den Zeiten, die in die für diesen Tag vereinbarte Arbeitszeit fallen. Die Höhe der Kostenerstattung richtet sich nach § 4 Abs.1 Satz 6 Beihilfenverordnung NRW.
  • Die Erstattung der notwendigen Kosten entfällt in der Regel, wenn während der Fortbildung Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden können.

Die Betreuungskosten werden nach § 4  Abs. 1 Satz 6 Beihilfeverordnung NRW auf 13,00 € pro Stunde höchstens jedoch 140,00 € täglich festgelegt.

Den Antrag auf Betreuungskostenerstattung finden Sie hier.

 

Mittelherkunft

Was ist Mittelherkunft und warum ist sie für Trennungsentschädigungen wichtig?

Mittelherkunft bezeichnet die Quelle der finanziellen Mittel, die für Projekte oder Ausgaben an der Bergischen Universität Wuppertal verwendet werden. Diese Mittel können aus verschiedenen Quellen stammen, wie zum Beispiel:

  • Öffentlichen Förderungen (z. B. von Ministerien oder der Deutschen Forschungsgemeinschaft),

  • Kooperationen mit der Industrie,

  • Eigenmitteln der Universität.

Die Angabe der Mittelherkunft ist besonders wichtig bei Trennungsentschädigungen für die Auszahlung von Entschädigungen müssen wir sicherstellen, dass die verwendeten Mittel korrekt zugeordnet und die relevanten rechtlichen und steuerlichen Vorgaben eingehalten werden. Je nach Mittelquelle gelten unterschiedliche Vorschriften, die für die Abwicklung der Entschädigung beachtet werden müssen.

Die genaue Zuordnung der Mittelherkunft gewährleistet eine ordnungsgemäße, transparente und gesetzeskonforme Abwicklung der Trennungsentschädigung.

Das Formular "Erklärung zur Mittelherkunft und -verwendung" finden Sie auf der Homepage des Dezernates 1  für Finanzen.