Dezernat 4: Organisation und Personal

Exkursionen

Allgemeine Hinweise

Exkursionen sind Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule, die

  • von den Studierenden nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung abgelegt werden müssen oder
  • mit Rücksicht auf die Wissensvermittlung notwendiger Bestandteil einer Lehrveranstaltung eines bestimmten Faches sind oder
  • als dringend erwünschte Erweiterung und Vertiefung einer Lehrveranstaltung anzusehen sind.

Die Exkursionsleitung kann von Professor*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Lehrkräften für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragten übernommen werden.
An der Exkursion dürfen neben der Exkursionsleitung und den Studierenden auch weitere Hochschulangehörige als Begleitpersonen teilnehmen (je 10 Studierende eine Begleitperson).
Exkursionen sind durch den*die Dekan*in bzw. Institutsleitung zu genehmigen. Hierbei ist die Höhe des finanziellen Zuschusses sowie die Buchungsstelle zwingend auf dem Formular einzutragen. Die Genehmigung der Exkursion ist insbesondere Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Dazu ist erforderlich, bereits von Beginn der Reise eine vollständige Liste der Teilnehmenden auszufüllen, die bei der Abrechnung (siehe Abrechnung) und im Falle von Unfällen etc. einzureichen ist.

Das Antragsformular können Sie hier öffnen.

Exkursionen können jederzeit beantragt und durchgeführt werden. D.h., dass Exkursionen auch in den vorlesungsfreien Zeiten durchgeführt werden können.

Es besteht keine Teilnehmerbegrenzung. Dies sollte die Exkursionsleitung nach eigenem Ermessen im Einvernehmen mit der Dekanin/dem Dekan bzw. der Institutsleitung selbst bestimmen.

Versicherungsschutz
Alle Personen sind aufgrund der Genehmigung durch die Unfallkasse NRW (UK NRW) versichert.
Der Versicherungsschutz beinhaltet auch die Reisewege zum Ort der Exkursionsveranstaltung.
Wird die Exkursion durch einen Sammelbus/eine Sammelfahrt ab BUW durchgeführt, so beginnt ab diesem Zeitpunkt der Versicherungsschutz.
Sofern die Teilnehmenden den Reiseweg von ihrer Wohnung aus antreten, beginnt der Versicherungsschutz von dort.

Abrechnung
Die Exkursionsabrechnung erfolgt mit dem Vordruck "Exkursionsabrechnung".
Das Antragsformular können Sie hier öffnen.
Es gilt die Frist des Landesreisekostengesetzes. Die Abrechnung muss daher zwingend innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise in der Reisekostenstelle eingereicht werden.

Exkursionen werden grundsätzlich im Sinne der Exkursionsrichtlinien der BUW vom 26.02.2002 bis maximal zur Höhe des genehmigten Zuschusses abgerechnet.

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen an Dritte nicht durch die Reisekostenstelle überwiesen werden können. Die Abrechnung muss durch die Exkursionsleiterin/den Exkursionsleiter erfolgen, die/der auch ZahlungsempfängerIn ist.

Für Studierende im Rahmen einer Exkursion gilt, dass die Erstattung des Deutschlandtickets möglich ist ab der monatlichen Amortisation von 12,33 €.
Nähere Informationen finden Sie in der CampusZeitung Blickfeld - Semesterticket-Upgrade zum Deutschlandticket.

Weitere Infos über #UniWuppertal: