Dezernat 4: Organisation und Personal

Vorstellungsreisen

Bei Vorstellungsreisen werden einem*einer Bewerber*in die Reisekosten für seine*ihre Reise zur Vorstellung oder Probevorlesung erstattet. Dabei werden nur die entstandenen notwendigen Kosten ersetzt. Fahrkosten, die am Wohnort und am Vorstellungsort entstanden sind, werden nicht berücksichtigt. Notwendige Fahrtkosten sind die Kosten der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels für den kürzesten Reiseweg. Zugzuschläge, Aufpreise für Hochgeschwindigkeitszüge sowie Kosten für die Benutzung des Schlafwagens werden nicht erstattet.

Die konkreten Erstattungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Erlass des Finanzministeriums vom 22.12.1998; zuletzt geändert durch Runderlass vom 25. Januar 2022.

Die Kosten für Vorstellungsreisen im Rahmen des Runderlasses erfolgen grundsätzlich aus der Sammel-Kostenstelle S0000HK08. Im Ausnahmefall können darüber hinausgehende Kosten nach vorheriger Rücksprache mit der Fakultät erstattet werden.

Die Bewerber*innen sind bereits mit dem Einladungsschreiben über die Erstattungsmöglichkeiten zu unterrichten!

Nach Beendigung der Vorstellung kann die Fahrtkostenerstattung beantragt werden. Hierzu reicht der*die Antragsteller*in der einladenden Stelle - Zentrale Einheit (ZE) oder Fakultät (Fk) - folgende Unterlagen ein

  • Antrag auf Reisekostenerstattung bei Vorstellungsreisen
  • Originalbelege
  • Kopie des Einladungsschreibens

OE/ ZE/ Fk zeichnet sachlich richtig und leitet den Antrag zur Abrechnung in die Reisekostenstelle weiter.

Auch hier ist die Ausschlussfrist von 6 Monaten zu beachten.

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