Dezernat 4: Organisation und Personal

Deutschen Bahn - Firmenkundenrabatt (bahn.business)

Die BMIS-Nummer entnehmen Sie bitte der Hausmitteilung Nr. 30 vom 11.10.2006. Laut Landesreisekostengesetz müssen die DB-Fahrkarten für Dienstreisen mit dem Firmenkundenrabatt erworben werden. Sofern dieser Rabatt nicht genutzt wird, muss er bei der Abrechnung der Fahrkosten abgezogen werden, da nach §§ 3 Abs. 1, 2, 4 und 5 Abs. 1 nur die notwendigen Kosten erstattet werden dürfen (Sparsamkeitsgebot). Möglichkeiten zum Erwerb des Zugticket.

Der Firmenkundenrabatt beträgt seit dem 01.01.2014: 5%.

Online Buchung per PC
Sie können Ihr Ticket direkt an jedem PC mit Internetverbindung und Drucker, also nicht nur an Ihrem Arbeitsplatz-PC online buchen und selbst ausdrucken. Dieser „Online-Schalter“ ist 24 Stunden erreichbar. Gezahlt wird mit der Kreditkarte.
Weitere Vorteile des Online-Buchens sind:

  • Erstellung von Online-Tickets und Reservierungen bis 10 Minuten vor Abfahrt mit sofortigem Ausdruck.
  • Kostenfreie Online-Stornierung bis vor dem 1. Geltungstag möglich.
  • Die Identifizierung erfolgt im Zug mit BahnCard Business, Kreditkarte oder EC-Karte/Maestro
  • Die Sitzplatzreservierung beträgt 4,50 € bzw. 4,00 € (seit dem 01.01.2020) pro Fahrstrecke

Vor Ihrer ersten Online-Buchung müssen Sie sich nur registrieren lassen. Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, Vornamen, Ihrer Fakultät bzw. Zentralen Einrichtung, Ihrer E-Mail-Adresse sowie Ihrem Wunsch-Passwort an travelmanager@uni-wuppertal.de. Ihre E-Mail-Adresse wird durch die Reisekostenstelle bei der Deutschen Bahn registriert. Nach erfolgter Registrierung bekommen Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie sich bei der Bahn AG einloggen und Ihre persönlichen Daten selbst vollständig hinterlegen können. Mehr hierzu unter: Bahn: Informationen zum Online-Ticket

Kauf am Bahnhofschalter
Sie erwerben Ihr Bahnticket wie gewohnt am Schalter, z. B beim Reisezentrum im Hauptbahnhof Wuppertal. Teilen Sie dem Verkaufspersonal dort bitte nur mit, dass die Fahrt über die FKR-Nummer der Universität buchen möchten und halten diese bereit. Dies geht übrigens an jedem deutschen Bahnhof mit Personal.

Kauf am Fahrkartenautomaten
Der Kauf einer Fahrkarte mit Firmenkundenrabatt auf den Normalpreis in Kombination mit dem BahnCard-Rabatt geht nur, wenn Sie eine BahnCard Business haben, die vorher im Firmenkundenportal der Bahn gekauft worden ist.

Kauf am Handy
Online-Buchung per Handy
Wie genau Sie hierbei vorgehen: Bahn: Informationen zum Handy-Ticket

Sind Sie nicht im Besitz einer BahnCard, kann der Firmenkundenrabatt auf den Normalpreis berücksichtigt werden.

Kauf einer BahnCard Business/BahnCard
Die Kosten für die Anschaffung einer BahnCard Business/BahnCard sind erstattungsfähig, wenn sie sich vollständig durch Dienstreisen amortisiert haben.
Bitte beachten Sie die Hausmitteilung Nr. 35/2011. Die "alte" BahnCard ist nicht mehr mit dem Firmenkundenrabatt kombinierbar.
Eine Nachregistrierung von BahnCards ist nicht mehr möglich.

Erstattung der Kosten für eine BahnCard Business/BahnCard
Es besteht nach dem Kauf einer BahnCard Business/BahnCard systemtechnisch die Möglichkeit, dass die Amortisation automatisch ermittelt wird und Ihnen direkt die Kosten mit der nächsten Dienstreiseabrechnung erstattet werden. Hierzu benötigt die Reisekostenstelle lediglich einen formlosen Antrag sowie das Original der Rechnung für die BahnCard Business/BahnCard (auch Konto-Auszug, soweit der Gültigkeitszeitraum vermerkt ist, oder das Original der vorläufigen BahnCard Business/BahnCard).

Für diejenigen, die bereits Reisen mit BahnCard-Ermäßigungen abgerechnet haben, können wir zwei Alternativen anbieten (da systemseitig bereits durchgeführte Reisen für die Amortisationsrechnung nicht berücksichtigt werden können):

  • Sie reichen bereits jetzt einen entsprechenden Antrag mit dem Original der BahnCard- Rechnung ein und fügen eine Aufstellung der damit bereits durchgeführten Dienstreisen bei. Die Reisekosten- stelle überwacht manuell das Erreichen der Amortisation und erstattet danach ohne weitere Aufforderung.
  • Sie verfolgen selbst, wann die Amortisationsgrenze erreicht ist und reichen erst danach den Antrag auf Erstattung ein.

Sofern innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine Amortisation festgestellt wird, erhält der/ die Antragsteller/in den Originalbeleg per Post zurück.

Deutschlandticket

Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket als bundesweites Angebot für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Es kann für monatlich 49 Euro von Reisenden im Abonnement erworben werden.
Für die Reisekostenvergütung bei Fahrten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln gilt § 4 Landesreisekostengesetz NRW, daraus ergibt sich unter anderem die Verpflichtung, privat angeschaffte Fahrkarten auch für dienstliche Fahrten einzusetzen. Das gilt auch für ein von den Beschäftigten privat erworbenes Deutschlandticket.
Die Kosten des Deutschlandtickets können auf Antrag im Nachhinein erstattet werden, wenn pro Monat der Betrag von 49,00 € durch die (theoretische/fiktive) Gesamtsumme der Tickets aus dem Nahverkehr mit einer oder mehreren Dienstreisen erreicht wurde.

Die Erstattung erfolgt im Rahmen einer Reisekostenabrechnung, bei der das Deutschlandticket eingesetzt wurde.
Eine Anschaffung durch die Dienststelle erfolgt nicht.
Eine teilweise Erstattung des Deutschlandtickets ist nicht möglich.

Zum Nachweis der theoretischen/fiktiven Fahrtkosten pro Monat im Nah-/Regionalverkehr steht Ihnen ein Formular zur Verfügung.

Für Studierende im Rahmen einer Exkursion gilt, dass die Erstattung des Deutschlandtickets möglich ist ab der monatlichen Amortisation von 12,33 €.
Nähere Informationen finden Sie in der CampusZeitung Blickfeld - Semesterticket-Upgrade zum Deutschlandticket.

Pkw, Fahrrad und zweirädriges Kraftfahrzeug

Wegstreckenentschädigung und Parkgebühren (Pkw)

Ab dem 01.01.2022 müssen gemäß der Neuerungen des LRKG NRW Parkgebühren ab 10,00 € begründet werden. Die Begründung ist in das vorgesehene Feld für die Wegstreckenentschädigung bei Nutzung des privateigenen Pkw einzutragen.

Die Wegstreckenentschädigung wurde vorübergehend auf 0,35 € für die Jahre 2023 und 2024 angehoben. Zuvor betrug die Höhe der Wegestreckenentschädigung 0,30 € für jeden mit einem privaten Pkw zurückgelegten Kilometer.

Wegstreckenentschädigung bei Benutzung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen und Fahrrädern

Die Wegstreckenentschädigung wurde vorübergehend auf 0,23 € für die Jahre 2023 und 2024 angehoben. Zuvor betrug die Höhe der Wegestreckenentschädigung 0,20 € für jeden mit einem privaten zweirädrigen Kraftfahrzeug oder einem privaten Fahrrad zurückgelegten Kilometer.

Taxikosten

Taxikosten sind nur bei Benutzung aus triftigem Grund gem. § 4 (4) LRKG erstattungsfähig. Dieser ist bei der Abrechnung präzise anzugeben. Hier sind lt. LRKG die Erstattungsmaßstäbe jedoch sehr rigide. Werden Taxifahrten nicht bzw. nicht ausreichend begründet, werden lediglich sog. Taxiersatzkosten in Höhe der notwendigen Kosten für die Fahrt mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln erstattet.

Mitnahmeentschädigung

Für die Mitnahme von weiteren Hochschulangehörigen im eigenen PKW sowie die Mitnahme von Dienstgepäck von mindestens 40 kg wird eine Mitnahmeentschädigung von 0,05 € pro Kilometer gewährt. Die Namen der Hochschulangehörigen sind in der Abrechnung anzugeben. Die Erläuterung des Dienstgepäcks sowie eine Kg-Angabe ist ebenfalls in der Abrechnung anzugeben. Achtung! Bei Reisen nach dem BRKG wird keine Mitnahmeentschädigung gewährt!

Mietwagen

Für die Anmietung von Mietfahrzeugen hat die BUW einen Rahmenvertrag. Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Gabriele Schmidt vom Dezernat 1.3. Sie erreichen Sie unter der Telefon-Nr. 5137 oder per Email schmidtg@uni-wuppertal.de.

Bitte unbedingt beachten: Car-Sharing-Modelle (sog. Stadt-Autos) werden im Sinne des LRKG als Privat-Kfz betrachtet. Hier werden also nicht die Mietgebühren erstattet, sondern es wird maximal eine Wegstreckenentschädigung gewährt.

Flugzeug

Wird die Dienstreise aus triftigen Gründen mit einem Flugzeug durchgeführt, werden die Kosten der niedrigsten buchbaren Klasse ersetzt.
Das Vorliegen triftiger Gründe für die Benutzung eines Flugzeugs anstelle anderer Beförderungsmittel ist im Wesentlichen nach dienstlichen, fiskalischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.

Bei Benutzung von Flugzeugen sind grundsätzlich nur die Kosten der niedrigsten buchbaren Klasse erstattungsfähig (Economy Class/Touristenklasse). Die Einteilung und Bezeichnung der Flugzeugklassen sind bei den einzelnen Fluggesellschaften unterschiedlich. Die meisten Fluggesellschaften unterscheiden regelmäßig bei Flugreisen zwischen drei oder vier Beförderungsklassen (auch Serviceklassen oder Sitzklassen genannt): Economy Class, Premium Economy Class, Business Class und First Class. Diese wieder sind unterteilt in verschiedene Buchungsklassen, die im Preis und den Buchungsbedingungen variieren.

Für Flugreisen mit einer reinen Flugzeit von mindestens fünf Stunden Dauer (unabhängig von Zielort) ist die Sonderregelung des § 2 AKEVO zu beachten. In diesen Fällen können Kosten einer höheren Beförderungsklasse (Business Class) erstattet werden. In Umsteigefällen sind die jeweiligen Flugzeiten zusammenzurechnen. Wartezeiten sind jedoch nicht zu berücksichtigen.

In Auslegung der entsprechenden Vorschriften können Kosten für Sitzplatzreservierungen im Flugzeug nur dann erstattet werden, wenn es sich um dienstlich veranlasste und notwendige Mehraufwendungen handelt.

Demnach ist eine entsprechende Begründung zur Notwendigkeit unbedingt in der Abrechnung darzulegen!

Weitere Infos über #UniWuppertal: